Maximum an Reisefreiheit
Deutsche Visa an der Minsker Botschaft
Botschafter Dr. Martin Hecker
Voraussetzung für die Pflege und den Ausbau der Kontakte zwischen Belarussen und
Deutschen ist ein Maximum an Reisefreiheit. Die Deutsche Botschaft Minsk ist daher bestrebt,
den grenzüberschreitenden Austausch zwischen den Menschen zu unterstützen. Diese
Reisefreiheit findet ihre Grenze allerdings dort, wo Fragen der Sicherheit und des
Aufenthaltsrechts berührt sind. Die Visastelle der Deutschen Botschaft ist in ihrer täglichen,
angesichts hoher Bewerberzahlen nicht einfachen Arbeit bemüht, diesen Auftrag optimal zu
erfüllen. Sie versteht ihre Arbeit als ein Serviceangebot an die belarussischen Partner.
Die Praxis der Visumserteilung hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert. Bei
jedem Antrag auf Erteilung eines Visums werden folgende Voraussetzungen geprüft:
- Kann der Antragsteller Reise und Aufenthalt bezahlen oder übernimmt jemand diese
Kosten?
- Ist er bereit, nach Belarus zurückzukehren oder will er in Deutschland bleiben?
- Was ist der Reisezweck?
- Gibt es gesetzliche Einreisehindernisse?
Erfahrungen beim Aufenthalt von Ausländern insbesondere aus der GUS haben dazu geführt,
dass deutsche Botschaften in immer stärkerem Maß gefordert sind, Visaanträge mit großer
Sorgfalt zu prüfen. In der Praxis bedeutet dies eine strengere Prüfung und größere
Zurückhaltung bei der Visavergabe, wenn Zweifel an der Erfüllung der genannten
Voraussetzungen bestehen. Dies impliziert eine Zunahme der Visumsversagungen von ca. 4
% aller Anträge im Durchschnitt vergangener Jahre auf gegenwärtig ca. 10 %. Dieser Anstieg
ist vor allem darauf zurückzuführen, dass leider zunehmend auch in Minsk Antragsteller mit
illegalen Mitteln oder unrichtigen und unvollständigen Angaben versuchen, einen Aufenthalt
in Deutschland und der EU zu erlangen. Die Botschaft stellt z.B. verstärkt die Tendenz fest,
über legale befristete Aufenthaltsgenehmigungen wie etwa zur Sprachausbildung oder als Aupair
ein Daueraufenthaltsrecht zu erwirken.
Mit ganz besonderer Sorge hat die Botschaft in letzter Zeit registriert, dass Visumsbewerber
mit gefälschten Unterlagen Visumsanträge einreichen. Wer sich mit solchen Unterlagen ein
Visum beschafft, dem drohen in Deutschland Geld- oder Gefängnisstrafen. So konnte
zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass Einladungen deutscher und niederländischer Firmen,
Auszüge aus dem deutschen Handelsregister, Bescheinigungen der Industrie- und
Handelskammer in Berlin, niederländische notarielle Unterschriftsbestätigungen sowie
belarussische Arbeitsbücher gegen Bezahlung gefälscht wurden. Mit diesen Fälschungen
sollte das tatsächliche Reiseziel verschleiert werden. Oder es soll auch nur vorgetäuscht
werden, dass die Visumsbewerber über ausreichende Mittel zur Finanzierung ihres
Aufenthalts in den Schengen-Staaten verfügen. Über festgestellte Fälschungen wurden die
Behörden der Republik Belarus offiziell in Kenntnis gesetzt, die gefälschten Unterlagen und
Dokumente an diese weitergeleitet.
Die Botschaft bittet alle Visumsbewerber, ihre Antragstellungen sorgfältig vorzubereiten,
wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie zweckgemäße und echte antragsbegründende
Unterlagen einzureichen. Auskunft zu den notwendigen Unterlagen sollten nur bei der
Botschaft eingeholt werden. Visainformationen liegen dort aus, können angefordert oder auf
der Website der Botschaft unter www.germanembassy.org.by nachgelesen werden.
Wer sich der Dienste Dritter bedient, um mit falschen Angaben und gefälschten Unterlagen
sowie erfundenen Legenden eine Aufenthaltsgenehmigung zu erschleichen, macht sich nicht
nur strafbar. Die Folge können auch mehrjährige Einreiseverbote sein, die auch dann drohen,
wenn ein Visumsbewerber in Wirklichkeit ein glaubhaftes Reiseziel verfolgt und finanziell in
der Lage wäre, seinen Aufenthalt in der Europäischen Union zu finanzieren.
Wir wollen attraktiv als Reiseland für belarussische Bürger bleiben. Wenn uns aber immer
häufiger gefälschte Unterlagen vorgelegt und falsche Angaben über Reisezwecke gemacht
werden, wenn Bürger aus Ländern der GUS in die EU illegal einwandern und dort arbeiten
wollen, wenn sie sich in kriminelle Strukturen bei uns oder in anderen Ländern der EU
begeben, dann müssen wir reagieren. Dies wird auch deutlich durch die Arbeit des
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags zur Visavergabepraxis.
Wir freuen uns, dass für die Bürger von Belarus die Europäische Union und insbesondere
Deutschland ein attraktives Reiseziel ist. In den letzten Jahren hat die deutsche Botschaft für
die ca. 10 Millionen Bürger von Belarus jährlich mehr als 100.000 Visa erteilt, hiervon viele
mit mehrfacher Einreise. Diese Visa sind, im Vergleich zu den Visa für die Einreise nach
Belarus, sehr preisgünstig. Wir wollen Begegnungen zwischen Belarussen und Deutschen
auch in Zukunft nach Möglichkeit erleichtern zugunsten starker und stabiler Beziehungen
auch zwischen Deutschland und Belarus in einem zusammenwachsenden Europa
| zum Download | Größe |
|---|---|
| Reisefreiheit.pdf | 107.69 KB |
Der Klügere gibt nach? Der Klügere tritt in Vorleistung!! Wie klug ist die EU? Warum kann sie nicht einseitig die Visumspflicht für Belarussen abschaffen? Oder mindestens die Prozedur soweit vereinfachen und die Gebühren streichen, dass dies für Belarussen kein Reisehindernis mehr ist?
„bez vizy“ (ohne Visum) ist eine Kampagne verschiedener belarussischer NGOs, unterstützt u.a. auch durch die dbg