Unterzeichnung des deutsch belarussischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung am 30.09.2005 in Minsk
(auch im Anhang)
Am 30.09.2005 unterzeichneten der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der
Republik Belarus, Dr. Martin Hecker, und die Ministerin für Steuern und Abgaben der
Republik Belarus, Anna Deiko, in Anwesenheit des Stellvertretenden Ministers für
Auswärtige Angelegenheiten der Republik Belarus, Viktor Gaisjonok, das deutsch
belarussische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Aus Anlass der Vertragsunterzeichnung erklärt Botschafter Dr. Hecker folgendes:
Mit großer Freude unterzeichne ich heute ein wichtiges Abkommen, das einen Impuls zur
Intensivierung der deutsch-belarussischen Wirtschaftsbeziehungen geben kann. Deutschland
war im Jahre 2004 zweitgrößter Handelspartner von Belarus mit einem Anteil von 5,3 % am
Außenhandelsumsatz. Das bilaterale Außenhandelsvolumen von 1,3 Mrd. EUR ist für Belarus
eine erhebliche Größe. In der deutschen Außenhandelsstatistik für 2004 hingegen nimmt
Belarus nur Platz 57 bei den deutschen Exporten und Platz 67 bei den Importen ein.
Ich stelle daher fest, dass das große Potential unserer Wirtschaftsbeziehungen bei weitem
noch nicht augeschöpft ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Sie liegen zumeist in den
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Investoren und Handelspartner anlocken oder
abschrecken. Es sind Fragen wie Bürokratie, Steuern, staatliche Eingriffe und das Zollregime.
Deutschland will seine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Belarus weiter intensivieren. Die
heutige Unterzeichnung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerungs ist ein
wichtiger Schritt in diese Richtung. Das Abkommen löst den im Verhältnis zu Belarus bisher
weiter geltenden deutsch-sowjetischen Vertrag vom 24.11.1981 endgültig ab und schafft
damit eine verbindliche Rechtsbasis mit dem souveränen Staat Belarus. Es trägt damit
politischen Realitäten Rechnung. Deutschland hat nunmehr mit 89 Staaten Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen.
Das Abkommen hilft Unternehmen, die mit Kapital und Arbeitskräften aus beiden
Ländern gleichzeitig arbeiten. Zugleich wird die Arbeit der Finanzbehörden beider Länder
wesentlich vereinfacht. Das Abkommen kann in diesem Bereich günstige Voraussetzungen
für eine verstärkte Investitionstätigkeit von Unternehmen in beiden Ländern schaffen. Die
deutsche Wirtschaft hofft, dass weitere Schritte zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen in Belarus folgen werden.
| zum Download | Größe |
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| PM39.pdf | 91.82 KB |
Der Klügere gibt nach? Der Klügere tritt in Vorleistung!! Wie klug ist die EU? Warum kann sie nicht einseitig die Visumspflicht für Belarussen abschaffen? Oder mindestens die Prozedur soweit vereinfachen und die Gebühren streichen, dass dies für Belarussen kein Reisehindernis mehr ist?
„bez vizy“ (ohne Visum) ist eine Kampagne verschiedener belarussischer NGOs, unterstützt u.a. auch durch die dbg