Das Litauische Statut von 1588 und die belarusische historische Tradition

Belarus

Das Dritte Litauische Statut ist ein Zeugnis einer historischen politischen Kultur in Belarus, in der das Recht der Freiheit dienen sollte

Am 28. Januar 1588 wurde durch ein Privileg des Großfürsten Sigismund III. Wasa das Dritte Statut des Großfürstentums Litauen bestätigt und trat in Kraft. Dieser umfassende Gesetzeskodex des Großfürstentums Litauen gilt als herausragendes Denkmal der belarusischen und europäischen Rechtsgeschichte und blieb auf dem Gebiet des heutigen Belarus bis 1840 die wichtigste Rechtsquelle.

Die Geschichte des Statuts ist untrennbar mit der Rolle der Vorfahren der heutigen Belarusen im Großfürstentum Litauen – mit vollem Namen das Großfürstentum Litauen, Ruthenien und Samogitien – verbunden. Die belarusischen Länder stellten den größten Teil des Territoriums und der Bevölkerung dieses mittelalterlichen Feudalstaates. In seiner frühen Phase expandierte das zunächst von baltischen Eliten geprägte Großfürstentum rasch und integrierte die sozial und kulturell weiter entwickelten, bereits christianisierten ostslawischen Staaten auf dem Gebiet des heutigen Belarus. Seitdem spielte die ostslawische Kultur über lange Zeit eine prägende Rolle in Staat, Verwaltung und Recht und machte das Großfürstentum Litauen zu einem baltisch-slawischen, multikulturellen Staatswesen.

Diese Realität spiegelt sich deutlich in den Litauischen Statuten wider. Wie bereits die ersten beiden wurde auch das Dritte Statut in der altbelarusischen (ruthenischen) Sprache verfasst, der offiziellen Kanzleisprache des Großfürstentums. In der Einleitung bezeichnet dessen Hauptautor Leŭ Sapieha, selbst ein im heutigen Gebiet Viciebsk geborener ruthenischer Adliger, diese Sprache ausdrücklich als „unsere eigene Sprache“ und hebt hervor, dass nur wenige Nationen seiner Zeit über den Vorzug verfügten, ihre Gesetze in der eigenen Muttersprache kodifiziert zu sehen.

Die Geschichte des Großfürstentums Litauen spielte später eine Schlüsselrolle bei der Formierung der modernen belarusischen nationalen Identität im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Die belarusische nationale Wiedergeburt bezog sich aktiv auf das Großfürstentum Litauen als auf einen „belarusischen Staat“, der als historisches Vorbild von Staatlichkeit, Rechtstradition und kultureller Kontinuität verstanden wurde. 1918 übernahm die erste belarusische Republik das Wappen des Großfürstentums Litauen (Pahonia) als nationales Symbol.

Auch wenn diese Deutung bis heute Gegenstand von Debatten mit einigen litauischen Akteuren ist, liegt die eigentliche Stärke der Geschichte des Großfürstentums Litauen in ihrer Komplexität und Multikulturalität. Neben belarusischen und litauischen Elementen prägten ebenso die Kulturen der örtlichen Polen, Juden, Lipka-Tataren und Ukrainer diesen Staat und machten ihn zu einem der vielfältigsten politischen Gebilde des mittelalterlichen Europas.

Die Vorrede zum Dritten Litauischen Statut, verfasst von Leŭ Sapieha, ist bis heute bemerkenswert aktuell. Ihre Überlegungen zu Freiheit, Recht und zur Begrenzung von Macht reichen weit über den Kontext des 16. Jahrhunderts hinaus:

„Weise Menschen aller Zeiten haben erkannt, dass in jedem Gemeinwesen für einen anständigen Menschen nichts kostbarer sein kann als die Freiheit. Und die Knechtschaft ist so sehr zu verachten, dass man sie nicht nur mit Besitz, sondern selbst mit dem eigenen Leben von sich weisen soll.“

(Обачывали то усихъ вековъ люди мудрые, же в кождой речы посполитой чоловеку почъстивому ничого не маеть быти дорожшого надъ вольность, а неволею такъ се маеть гыдити, же не только скарбами, але и смертью ее одъ себе отганяти есть повиненъ.)

Leŭ Sapieha (1557-1633)

„Die Gesetze sind eingesetzt, damit dem Reichen und Mächtigen nicht alles erlaubt ist. Wie Cicero sagte, werden wir Knechte der Gesetze, um die Freiheit genießen zu können.“

(Для того права суть постановлены, абы можному и потужному не все было вольно чынити. Яко Цыцеро поведилъ, ижъ естесмо невольниками правъ для того, абысьмы вольности уживати могли)

Mehr als vier Jahrhunderte später ist das Dritte Litauische Statut nicht nur ein Rechtsdenkmal, sondern ein eindrucksvolles Zeugnis einer politischen Kultur, in der das Recht der Freiheit dienen sollte – und nicht ihrer Unterdrückung.